„Didam“ bezieht sich auf ein rechtliches Prinzip, das aus einem bedeutenden niederländischen Urteil, dem sogenannten „Didam-Urteil“, hervorgeht. Der Name stammt von der niederländischen Gemeinde Didam, deren Fall vor Gericht verhandelt wurde. Es geht um Vorschriften für die ordnungsgemäße Durchführung öffentlicher Ausschreibungen und Vergabeverfahren durch staatliche Behörden.
Im Wesentlichen dreht sich das Didam-Prinzip um die Frage, wie eine staatliche Behörde bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Grundstücksverkäufe Transparenz, Chancengleichheit und Fairness sicherstellen muss. Die Behörden müssen sicherstellen, dass ihre Entscheidungen keine willkürliche Benachteiligung von Bewerbern zur Folge haben und dass alle rechtlichen Anforderungen beachtet werden.
Das erste Didam-Urteil (2021) stellte klar, dass staatliche Behörden bei der Planung und Vergabe von Aufträgen die Chancengleichheit und Transparenz wahren müssen, insbesondere auch bei der Auswahl der Anbieter und der Bekanntgabe von Vergabekriterien. Ein weiterer Aspekt war, dass die Behörden eine objektive Begründung dafür liefern müssen, warum nur bestimmte Anbieter infrage kommen.
DIDAM II
Das zweite Didam-Urteil (2024) erweiterte und präzisierte diese Prinzipien, indem es etwa auch bestätigte, dass die Vorschriften auch rückwirkend gelten und Verträge, die gegen die Didam-Vorschriften verstoßen, nicht automatisch ungültig sind, jedoch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.
Der niederländische Hoge Raad hat das zweite Didam-Urteil (Didam II) verkündet und damit neue rechtliche Vorgaben formuliert, die sich aus dem ersten Didam-Urteil (Didam I) ergeben. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Geltung der Didam-Vorschriften: Die im ersten Didam-Urteil formulierten Vorschriften gelten auch für staatliches Handeln, das vor der Verkündung des Urteils stattgefunden hat. Dies beruht auf den allgemeinen Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (BW), was eine zeitliche Begrenzung der Geltung ausschließt.
Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Didam-Vorschriften: Wenn eine staatliche Behörde gegen die Didam-Vorschriften verstößt, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Vertrags, da diese Vorschriften keine zwingenden Rechtsvorschriften darstellen. Ein Vertrag, der unter Verstoß gegen die Didam-Vorschriften geschlossen wurde, bleibt gültig und anfechtbar. Es kann jedoch eine Schadensersatzpflicht entstehen, wenn ein potenzieller Bewerber unrechtmäßig bei der Ausschreibung benachteiligt wurde.
Anwendung der Didam-Vorschriften bei Entwicklungsplänen: Auch wenn eine staatliche Behörde einen Plan entwickelt, den nur eine Partei erfüllen kann, sind die Didam-Vorschriften weiterhin anzuwenden. Die Behörde muss sicherstellen, dass die Verkaufsabsicht rechtzeitig veröffentlicht wird und die Auswahlkriterien objektiv, überprüfbar und angemessen sind.
Das Urteil schafft Klarheit und stellt sicher, dass staatliche Handlungen im Einklang mit den Didam-Vorschriften stehen müssen, auch wenn bestimmte Umstände wie die Exklusivität eines Plans vorliegen.
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