Das Wiener Kaufrecht (CISG) regelt internationale Kaufverträge zwischen Parteien, die in unterschiedlichen Ländern ansässig sind. Ein zentrales Thema dabei ist die Sprache, in der auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen wird. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Ein niederländischer Käufer schließt mit einem spanischen Verkäufer einen Vertrag, bei dem das CISG zur Anwendung kommt. Beide Parteien kommunizieren auf Englisch, jedoch verweist der niederländische Käufer auf seinem Briefpapier (auf Niederländisch) auf seine AGB. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Referenz rechtlich bindend ist.
Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen der CISG Advisory Council Opinion
Laut der CISG Advisory Council Opinion Nr. 13, Punkt 6.2, muss der Verweis auf die AGB in einer Sprache erfolgen, die die andere Partei vernünftigerweise verstehen kann. Dies kann die Sprache der Verhandlungen, des Vertrages oder eine Sprache sein, die von der empfangenden Partei üblicherweise verwendet wird. In dem genannten Fall hätte der niederländische Käufer den Verweis auf seine AGB also ins Englische übersetzen müssen.
Obwohl diese Empfehlung der CISG Advisory Council nicht bindend ist, orientieren sich viele Gerichte an ihr, wie zum Beispiel die Gerichte in Overijssel und Gelderland. Im Gegensatz dazu würde das niederländische Recht in einem rein nationalen Kontext nicht unbedingt eine solche Sprachvorgabe erfordern.
Fazit für Unternehmer
Für deutsche Unternehmen, die international tätig sind und das Wiener Kaufrecht auf ihre Verträge anwenden, ist es entscheidend, auf die richtige Sprache bei der Referenzierung von AGB zu achten. Ein Verweis auf die AGB in einer anderen Sprache als der der Verhandlungen oder des Vertrags könnte zu rechtlichen Unsicherheiten führen und im Streitfall die Gültigkeit der AGB infrage stellen.
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