Sind Sie Arbeitgeber oder Auftraggeber? Risiko Scheinselbstständigkeit!

Scheinselbstständigkeit ist bereits seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema auf dem niederländischen Arbeitsmarkt. Der Mangel an Arbeitskräften, die steigenden Zahlen der Selbstständigen und das Fehlen einer klaren Gesetzgebung sorgen sowohl bei Auftraggebern als auch bei Selbstständigen für Unsicherheit.

Die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) werden ab 2026 zunehmend strenger durchgreifen. Damit wird das Risiko von Nachforderungen, Geldstrafen und Rechtsansprüchen deutlich ansteigen.

 

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand als Solo-Selbstständiger/Freiberufler arbeitet und dabei tatsächlich die Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt. Häufig kommt es zu Problemen, weil die faktische Ausführung der Tätigkeiten nicht mit dem vereinbarten Rahmen übereinstimmt.

Die Beurteilung einer möglichen Scheinselbständigkeit erfolgt anhand der geltenden Rechtsprechung, wobei Merkmale und Kriterien wie Abhängigkeit, Weisungsbefugnis, Eingliederung der Tätigkeiten in das Unternehmen und die Verpflichtung, die Arbeiten persönlich zu erledigen, eine große Rolle spielen.

Diese Kriterien werden auch im Jahr 2026 für die Bestimmung einer Selbstständigkeit maßgeblich sein. Der vorliegende Artikel ist für Sie von besonderer Bedeutung, wenn Sie Tätigkeiten beziehungsweise Aufträge von Selbstständigen in den Niederlanden ausführen lassen – das heißt, von Personen, die nicht bei Ihnen oder in Ihrem Unternehmen angestellt sind.

 

Durchsetzung ab 2025 und 2026

Seit dem vergangenen Jahr dürfen die niederländischen Steuerbehörden bei Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit wieder Lohnsteuerabgaben nachfordern. 2025 galt als Übergangsjahr mit einer sog. „weichen Landung“, in dem gegen Auftraggeber, die nachweisen konnten, dass sie Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit ergreifen, noch keine Bußgelder verhängt wurden.

Inzwischen hat der niederländische Belastingdienst bekannt gegeben, dass im Jahr 2026 bei Scheinselbstständigkeit noch keine Säumniszuschlägen drohen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Es können jedoch Nachforderungen für Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben auferlegt werden.

Nach derzeitigem Stand wird ab dem Jahr 2027 eine vollständige Durchsetzung erfolgen und wird Scheinselbstständigkeit mit Geldbußen in Höhe von bis zu 100% der Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen bestraft.

 

Warum ist Scheinselbstständigkeit ein Problem für Arbeitgeber und Auftraggeber?

 

  1. Finanzielles Risiko

Wenn die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) feststellen, dass ein (Solo-)Selbstständiger eigentlich ein Arbeitnehmer ist, können sich Nachforderungen und Geldstrafen kräftig summieren:

  • Nachzahlung der Lohnsteuer rückwirkend für bis zu 5 Jahre, jedoch nicht länger als bis zum 1. Januar 2025 (außer bei Vorsatz).
  • Bußgelder bis zu 100% der Nachforderung bei Vorsatz.
  • Unter Umständen Folgen für den (Solo-)Selbstständigen, wie die Rückzahlung des sog. Selbstständigenabzugs.

 

  1. Arbeitsrechtliche Ansprüche

Selbstständige könnten rückwirkend Anspruch auf folgende Elemente erheben:

  • Lohn (Mindestlohn)
  • Urlaubsgeld
  • Rentenansprüche
  • Ansprüche aus einem Tarifvertrag (CAO)

Es gibt mehrere Beispiele für Fälle, in welchen Richter (Solo-)Selbstständige dennoch als Arbeitnehmer einstufen.

 

  1. Rufschädigung und Störung des Geschäftsbetriebs

Betriebsbesuche, Betriebsprüfungen und die öffentliche Berichterstattung über Untersuchungen können den Geschäftsbetrieb und den Ruf schädigen, insbesondere in Branchen, die strukturell (Solo)Selbstständige beauftragen (IT, Gesundheitswesen, usw.).

 

Was heißt dies für Sie als Arbeitgeber oder Auftraggeber?

 

  1. Machen Sie eine Bestandsaufnahme über Ihre derzeitige Beschäftigung von (Solo-)Selbstständigen

Prüfen Sie für jeden Auftrag:

  • Was macht der (Solo-)Selbstständige?
  • Wie wird er gelenkt?
  • Ist das Arbeitsverhältnis wirklich selbstständig?
  • Wurden Abmachungen schriftlich festgehalten?

 

  1. Halten Sie Abmachungen sorgfältig fest

Gute Verträge verringern Risiken, jedoch bleiben Fakten immer maßgeblich. Sorgen Sie dafür, dass Vertrag und Praxis miteinander im Einklang sind.

 

  1. Ändern Sie Ihre Zusammenarbeit wenn nötig

Haben Sie Zweifel, dass das Arbeitsverhältnis mit einem (Solo-)Selbstständigen einer Prüfung standhält? Dann sollten Sie in Erwägung ziehen:

  • Auftragnehmer einzustellen;
  • Aufträge anders zu gestalten (projektbezogen, mit Ergebnisverpflichtungen, weniger Einbindung);
  • mehr Selbstständigkeit und unternehmerischen Spielraum zu schaffen.

 

  1. Bereiten Sie sich auf Betriebsbesuche durch die niederländischen Steuerbehörden vor

Dokumentieren Sie:

  • die Vorgehensweise bei der Einschaltung von (Solo-)Selbstständigen;
  • Entscheidungsprozesse in Bezug auf Konstellationen mit (Solo-)Selbstständigen;
  • die Aktenführung pro Auftrag.

 

Fazit

Scheinselbstständigkeit bleibt ein komplexes und wandelbares Thema. Die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) setzen Nachforderungen seit dem Jahr 2025 wieder in vollem Umfang durch und der Druck nimmt zu, obwohl auch für 2026 erneut eine „sanfte Landung“ gilt. Auftraggeber, die ihre Beziehungen zu (Solo-)Selbstständigen nicht ordnungsgemäß geregelt haben, riskieren hohe Nachforderungen, Geldstrafen und arbeitsrechtliche Ansprüche.

Die Kernbotschaft lautet:
Warten Sie nicht auf neue Gesetze, sondern überprüfen Sie noch HEUTE Ihre Zusammenarbeit mit (Solo-)Selbstständigen.

Maßgeblich bleibt die faktische Ausführung der Tätigkeiten. Eine klare Dokumentation und sorgfältige erstellte Abmachungen sind dafür unerlässlich. Selbstverständlich können wir Sie bei der Bewertung Ihres Arbeitsverhältnisses zu (Solo-)Selbstständigen in den Niederlanden unterstützen, um Sie vor möglichen Risiken zu schützen.

 

Ihr Ansprechpartner:

drs. Harold Oude Smeijers

Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung

Moore MKW Belastingadviseurs B.V.

De Matenstraat 47
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M +31 6 10 03 06 79

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