Schwellenwerte für Jahresabschlüsse

Am 13. März 2024 trat in den Niederlanden der Implementierungsbeschluss zur Anhebung der Schwellenwerte (Implementatiebesluit richtlijn verhoging grensbedragen) in Kraft. Die Anhebung der Schwellenwerte durch den Beschluss wirken sich auf die Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen aus. Die neuen Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2024.

 

Jahresabschlussregelung

Der Umfang der Jahresabschlusspflicht hängt von der jeweils anwendbaren Jahresabschlussregelung ab. Je nach Größe des Unternehmens kommen vier Regelungen zum Tragen und zwar für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittelgroße Unternehmen sowie große Unternehmen. Welche Regelung anwendbar ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Dafür sind drei Kriterien maßgeblich:

  • Vermögenswerte (Bilanzsumme)
  • Nettoumsatz
  • Anzahl der Arbeitnehmer

 

Was heißt dies für Ihr Unternehmen?

Im Implementierungsbeschluss zur Anhebung der Schwellenwerte wurden die Schwellenwerte für den Nettoumsatz und die Vermögenswerte angehoben. Damit steigt die Zahl der juristischen Personen, die einer niedrigeren Jahresabschlussregelung unterliegen, an. Das reduziert in der Folge den Verwaltungsaufwand für diese Unternehmen.

Es gelten folgende Grenzen:

Bilanzsumme   Nettoumsatz

bis 450.000 €      bis 900.000 €     Kleinstunternehmen

bis 7,5 Mio €        bis 15 Mio €         Kleines Unternehmen

bis 25 Mio €        bis 50 Mio €         Mittelgroßes Unternehmen

über 25 Mio €     über 50 Mio €      Großes Unternehmen

 

Möchten Sie mehr erfahren?

Die Anhebung der Schwellenwerte für Jahresabschlüsse ist für viele Unternehmen eine positive Entwicklung. Die Anhebung bedeutet einen geringeren Verwaltungsaufwand und wirkt sich daher auch auf die Kosten aus.

Haben Sie Fragen zur Jahresabschlusspflicht? Wenden Sie sich gerne an einen Berater aus unserem Team.

 

Ihr Ansprechpartner:

drs. Harold Oude Smeijers
Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung

Moore MKW Belastingadviseurs B.V.

De Matenstraat 47
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