Neuregelung für Grenzgänger: Bis zu 34 Tage Homeoffice ohne steuerliche Nachteile!

Was ist neu?
Dank einer aktuellen Vereinbarung im niederländisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen können Grenzgänger künftig bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass das Besteuerungsrecht auf den Wohnsitzstaat übergeht. Das heißt konkret:
✅ Weniger Bürokratie
✅ Keine doppelte Besteuerung
✅ Mehr Flexibilität

Aber Achtung:
Diese Regelung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer häufiger von zu Hause arbeitet, muss weiterhin mit einer steuerlichen Verlagerung ins Wohnsitzland rechnen.

Die beiden Länder haben außerdem angekündigt, über eine ausgeweitete Homeoffice-Regelung über die 34 Tage hinaus zu verhandeln.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der website von Moore MKW.

Die Besteuerung grenzüberschreitender Homeoffice-Arbeit ist komplex. Lassen Sie sich individuell beraten.

Ihr Ansprechpartner:
💼 mr. drs. Harold Oude Smeijers
Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung
📧 +31 541 21 74 27
📍 Moore MKW

Moore MKW ist Mitglied im D-NL-Businesshouse