Koalitionsvertrag: große Veränderungen im Arbeitsrecht und bei der Sozialgesetzgebung

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen hinsichtlich der Regeln zur Arbeitsunfähigkeit und der Sozialgesetzgebung mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Regierung arbeitet an Vorschlägen, um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitgeber praktikabler zu gestalten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Im Vergleich zu anderen Ländern gilt in den Niederlanden eine relativ lange und hohe Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall. Arbeitgeber sind derzeit verpflichtet, bei Krankheit zwei Jahre lang den Lohn weiterzuzahlen. Dies betrifft mindestens 70 % des ursprünglichen Lohns, wobei im ersten Krankheitsjahr das Gehalt mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen muss.

Wie auch im Koalitionsvertrag erwähnt, empfinden Arbeitgeber diese Verpflichtung als schwere Belastung. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können dadurch finanziell und organisatorisch unter Druck geraten. Gleichzeitig erkennt die Koalition an, dass die Lohnfortzahlung im zweiten Krankheitsjahr einen wichtigen und wirksamen Anreiz für die Wiedereingliederung beim eigenen Arbeitgeber darstellt.

 

Abbau des Verwaltungsaufwands im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Wiedereingliederung (Wet verbetering poortwachter)

Das Gesetz zur Verbesserung der Wiedereingliederung von Arbeitsunfähigen hat zum Ziel, eine rasche Wiedereingliederung und eine gute Genesung kranker Mitarbeiter zu fördern. Um den Verwaltungsaufwand für die Umsetzung zu begrenzen, soll so viel Unsicherheit wie möglich hinsichtlich der Sanktionen beseitigt und mehr Klarheit über die Verpflichtungen geschaffen werden. Beabsichtigt ist außerdem, mehr Spielraum für individuelle Lösungen sowie für den direkten Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen.

 

Gesetzliche Abfindung (Transitievergoeding) (und deren Erstattung)

Die Erstattung der gesetzlichen Abfindung nach zwei Jahren Krankheit wird für alle Arbeitgeber abgeschafft. Derzeit liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, der die Abschaffung dieser Erstattung zum 1. Juli 2026 für mittlere und große Arbeitgeber vorsieht, auch wenn dieser Entwurf noch nicht verabschiedet wurde. Die Regierung möchte diese Abschaffung jedoch auf alle Arbeitgeber ausweiten.

Dem steht eine geplante Reform der gesetzlichen Abfindung gegenüber. Diese soll stärker auf den tatsächlichen Übergang von einem Arbeitsplatz zum nächsten ausgerichtet werden. Arbeitgeber, die rechtzeitig und in ausreichendem Maße in Fort- und Umschulungen investieren oder sich bei den Wiedereingliederungsverpflichtungen gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Wiedereingliederung (Wet verbetering poortwachter) nach Kräften bemühen, sehen sich dadurch mit einer geringeren – oder möglicherweise ganz entfallenden – Verpflichtung zur Zahlung der (neuen) gesetzlichen Abfindung konfrontiert.

 

Arbeitslosengeld, Berufsunfähigkeit und Höchsttageslohn

Die Regierung arbeitet an Änderungen verschiedener Sozialversicherungssysteme. Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (WW-uitkering) wird von zwei auf ein Jahr verkürzt, während die Höhe der Leistung steigt. Gleichzeitig werden die Bedingungen für den Erwerb und die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeldansprüchen verschärft.

Im Hinblick auf die Leistungen bei Berufsunfähigkeit (WIA-Leistung) will die Regierung strengere Bedingungen für Neubewertungen festlegen und die Leistung für neue Fälle abschaffen, um die Regelung praktikabel zu halten. Zudem wird der Höchsttageslohn, also der höchste Betrag, den das UWV, die niederländische Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen, pro Tag auszahlt, ab 2029 um 20% gesenkt.

 

Fazit

Der Koalitionsvertrag zeigt, dass sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tiefgreifende Veränderungen bevorstehen. Von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und dem Gesetz zur Verbesserung der Wiedereingliederung bis hin zur gesetzlichen Abfindung, dem Arbeitslosengeld (WW), dem Gesetz zur Arbeitsunfähigkeit (WIA) und dem Höchsttageslohn: Die Regierung setzt auf ein System, das praktikabel, anregend und zukunftssicher sein soll.

Unsere Kollegen aus dem Arbeitsrecht verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam und halten Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden.

Ihre Ansprechpartnerin:

Ingrid Warfman

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