Einstellung eines niederländischen Mitarbeiters Teil IV: Firmenwagen

Sie möchten mit Ihrem Unternehmen auf dem niederländischen Markt Fuß fassen? Und möchten dazu einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitnehmer einstellen? Sind Sie sich der steuerlichen Folgen bewusst? Woran müssen Sie denken, wenn Sie diesem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellen wollen? Kann das Auto ein deutsches Kennzeichen haben oder ist ein niederländisches Kennzeichen erforderlich? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten.

 

Geldwerter Vorteil

Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, kann dies als Gehalt angesehen werden. Dies hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer das Auto für mehr als 500 Kilometer pro Jahr privat nutzt. Wenn er das Auto mehr als 500 Kilometer für private Zwecke nutzt, wird ein geldwerter Vorteil in seiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Die Höhe des geldwerten Vorteils für den Dienstwagen hängt vom Listenpreis des Fahrzeugs,  dem Datum der Erstzulassung und der CO2-Emmission des Fahrzeugs ab. Für ein Auto mit Erstzulassung im Jahr 2025 beträgt der geldwerte Vorteil

 

  • Bei einer CO2-Emission von 0 (Wasserstoffauto, Solarzellenauto)  17%
  • Bei einer CO2-Emission von 0 (reines Elektroauto)  17% bis zu einem Listenpreis von 30.000 € und  22% für den Teil des Listenpreises, der 30.000 € übersteigt
  • Bei einer CO2-Emission von mehr als 0 Gramm pro Kilometer  22%

In den Niederlanden gibt es keinen gesonderten geldwerten Vorteil für Fahrten von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte.

 

Nutzt der Arbeitnehmer das Auto für höchstens 500 Kilometer pro Jahr zu privaten Zwecken, wird kein geldwerter Vorteil berücksichtigt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer ein umfassendes Fahrtenbuch führen und sollte der Arbeitnehmer beim niederländischen Finanzamt eine Bescheinigung beantragen, aus der hervor geht, dass er sein Auto nicht privat nutzt.

 

Deutsches oder niederländisches Kennzeichen

Es besteht die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen mit deutschem Kennzeichen zur Verfügung zu stellen. Aber die Überlassung eines Firmenfahrzeugs an den Mitarbeiter bedarf besonderer Beachtung, denn die Niederlande erheben eine Sonderumsatzsteuer (BPM) auf den Erwerb/die Zulassung von Pkw.

Um diese nicht umgehen zu können, ist es Einwohnern der Niederlande gesetzlich nicht erlaubt, Pkw mit ausländischer Zulassung in den Niederlanden zu führen. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur möglich soweit der Pkw:

  • von einem ausländischen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird
  • der Mitarbeiter keine Entscheidungsbefugnis auf das Zulassungsland hat
  • und der Pkw hauptsächlich (70%) für Fahrten außerhalb der Niederlande verwendet wird.

Die 70%-Grenze kann von einem in den Niederlanden tätigen Außendienstmitarbeiter manchmal nicht erfüllt werden. Dann wäre es alternativ möglich dem Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug mit niederländischer Zulassung zur Verfügung zu stellen.

Wenn ein Arbeitnehmer das Auto mit deutschem Kennzeichen zu mehr als 70% außerhalb der Niederlande nutzt, kann eine Luxussteuerfreistellungsbescheinigung beantragt werden. Wir können Sie dabei unterstützen.

 

KM-Vergütung

Sollte ein Arbeitgeber sich dazu entschließen, dem Mitarbeiter kein Firmenfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann er dem Mitarbeiter einen Betrag in Höhe von 0,23 € pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten.

 

Mehr Informationen bei https:/moore-mkw.nl/de

Kontakt:

Harold Oude Smeijers
Moore MKW Belastingadviseurs B.V.

T +31 541 21 74 27
M +31 6 10 03 06 79

De Matenstraat 47
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