Einstellung eines niederländischen Mitarbeiters Teil II: Lohnfortzahlung, Versicherungen, Altersvorsorge

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen auf dem niederländischen Markt tätig werden wollen, überlegen Sie vielleicht, einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Aber sind Sie sich der steuerlichen Auswirkungen bewusst? Was ist, wenn der Arbeitnehmer erkrankt? Und wo erwirbt er Rentenansprüche? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten.

 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Erkrankt ein in Deutschland sozialversicherter Arbeitnehmer, zahlen Sie als deutscher Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach kann der Arbeitnehmer Krankengeld beantragen.

In den Niederlanden sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber den Lohn bis zu 104 Wochen lang fortzahlen muss. Wenn Sie also einen Arbeitnehmer einstellen, der in den Niederlanden sozialversichert ist, sollten Sie bedenken, dass Sie im Krankheitsfall möglicherweise zwei Jahre lang im Falle einer Krankheit das Gehalt weiterzahlen müssen.

In vielen Fällen wird im ersten Jahr der komplette Lohn gezahlt und im zweiten Jahr 70 %. Die genauen Regelungen sollten im Arbeitsvertrag enthalten sein oder sind im anwendbaren Tarifvertrag festgelegt.

 

Versicherungen

Sie können gegen das Risiko der Lohnfortzahlung eine privatrechtliche Versicherung abschließen. Es gibt auch Zusatzversicherungen für den Fall, dass ein Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig bleibt.

Nach zwei Jahren Arbeitsunfähigkeit reduziert sich durch den Wegfall seines Gehaltes sein Einkommen. Einkommensergänzungsversicherungen (u.a. die sogenannte WIA Versicherung, oder WGA Gat) reduzieren diese Einkommenslücke.

 

Altersvorsorge

Entsprechend der niederländischen Sozialgesetzgebung werden für Mitarbeiter nur Mindestbeiträge in die gesetzliche Rente (AOW) eingezahlt. In den Niederlanden ist es daher üblich, dass diese durch eine betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden, denn die AOW in den Niederlanden sichert nur eine Versorgung im Bereich des Existenzminimums.

 

Tarifvertrag

Wenn ein Unternehmen einem Tarifvertrag unterliegt, kann es sein, dass das Unternehmen verpflichtet ist, in einer niederländischen Rentenkasse einzuzahlen. Daher ist es wichtig, zu prüfen, ob ein Unternehmen einem Tarifvertrag in den Niederlanden unterliegt. Dies hängt von Ihrem Unternehmen und den Tätigkeiten ab, die es in Deutschland, aber auch in den Niederlanden ausüben wird.

Lassen Sie daher, bevor ein Arbeitsvertrag erstellt wird, immer von einem Juristen prüfen, ob ihr Unternehmen ein Tarifvertrag unterliegt und ob das Unternehmen Prämien an einem Rentenfonds zahlen muss.

 

Fazit

Wie sie sehen, gibt es einige Themen, die beachtet werden müssen, wenn Sie einen in den Niederlanden sozialversicherten Arbeitnehmer einstellen. Wichtig ist, sich von Profis beraten zu lassen.

 

Mehr Informationen bei https:/moore-mkw.nl/de

Kontakt:

Harold Oude Smeijers
Moore MKW Belastingadviseurs B.V.

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