Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, stellt sich vielleicht die Frage, ob es sinnvoll wäre, eine Einkommensteuererklärung in den Niederlanden einzureichen. In diesem Artikel erläutern wir, wann eine niederländische Steuererklärung wichtig sein kann.
Steuerpflicht in den Niederlanden
In vielen Fällen behält der niederländische Arbeitgeber die Lohnsteuer ein. Dadurch ist der Grenzgänger in der Regel nicht verpflichtet, in den Niederlanden eine Einkommensteuererklärung abzugeben, es sei denn, er wird von den niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) dazu aufgefordert. Denkbar ist ebenfalls, eine niederländische Einkommensteuererklärung freiwillig einzureichen.
Ein Einwohner Deutschlands gilt in der niederländischen Steuererklärung als im Ausland steuerpflichtig. Das bedeutet, dass er oder sie in den Niederlanden ausschließlich für Einkünfte aus den Niederlanden steuerpflichtig ist. Das Gehalt eines niederländischen Arbeitgebers gilt beispielsweise als ein solches Einkommen.
„Qualifizierende ausländische Steuerpflicht“
Sind die Voraussetzungen für eine qualifizierende ausländische Steuerpflicht erfüllt, hat der im Ausland wohnhafte Steuerpflichtige, im Rahmen der niederländischen Einkommensteuererklärung, Anspruch auf dieselben Abzüge und Steuerfreibeträge wie ein Steuerpflichtiger, der im Inland (hier: die Niederlande) wohnt.
Damit diese Regelung anwendbar ist, gelten bestimmte Voraussetzungen: Der Wohnsitz muss in einem EU-Mitgliedstaat liegen, mindestens 90% des weltweiten Gesamteinkommens werden in den Niederlanden besteuert und es wird eine Einkommenserklärung des Wohnsitzstaats vorgelegt.
Liegt eine qualifizierende ausländische Steuerpflicht vor, kann die Abgabe einer niederländischen Einkommensteuererklärung in eine Steuerrückerstattung münden.
Die Abgabe einer niederländischen Einkommensteuererklärung kann sich in bestimmten anderen Situationen als vorteilhaft erweisen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn der Grenzgänger nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat oder wenn Einkünfte von mehreren niederländischen Arbeitgebern bezogen wurden.
In der Einkommensteuererklärung erfolgt dann eine Neuberechnung der zu entrichtenden Steuer. Hier können individuell bestehende Umstände berücksichtigt werden, wodurch der Grenzgänger gegebenenfalls Anspruch auf zusätzliche Steuerfreibeträge erhält.
Abschließend
Auch wenn ein Grenzgänger nicht immer verpflichtet ist, in den Niederlanden eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann dies in bestimmten Situationen dennoch sinnvoll sein. Vor allem die Nutzung von Steuerfreibeträgen und die Regelung zur qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht können Steuerrückerstattungen nach sich ziehen.
Möchten Sie wissen, ob die Abgabe einer niederländischen Steuererklärung sinnvoll ist? Bitte wenden Sie sich an einen Experten aus unserem Team. Wir unterstützen Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner:
drs. Harold Oude Smeijers
Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung
Moore MKW Belastingadviseurs B.V.
De Matenstraat 47
7572 BV Oldenzaal
T +31 541 21 74 27
M +31 6 10 03 06 79
harold.oudesmeijers@moore-mkw.nl