Einkommenserklärung: voraussichtlich ab 2026 weitere Lockerung

Wohnen Sie in Deutschland und werden mindestens 90% Ihrer weltweiten Einkünfte in den Niederlanden besteuert? Dann kommen Sie für eine Einstufung als ausländischer Steuerpflichtiger in Betracht. Um dafür in Frage zu kommen, muss eine Einkommenserklärung vorgelegt werden. In diesem Artikel informieren wir Sie über die jüngsten Entwicklungen zur Vorlage einer solchen Einkommenserklärung.

 

„Qualifizierende ausländische Steuerpflicht“

Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der „qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht“ erfüllt, hat ein Steuerpflichtiger Anspruch auf dieselben Steuerermäßigungen und Abzugsposten wie Einwohner der Niederlande.

Für die Anwendung der „qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht“ müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitzanforderung: Sie haben Ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Staat, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba.
  • Einkommensanforderung: Mindestens 90% Ihrer Einkünfte werden in den Niederlanden besteuert.
  • Einkommenserklärung: Sie haben eine Einkommenserklärung vorgelegt.

Lockerungen gibt es nun im Rahmen der Bereitstellung der Einkommenserklärung. Damit verringert sich der Verwaltungsaufwand für Steuerpflichtige, die die „qualifizierende ausländische Steuerpflicht“ erfüllen.

 

Lockerung zum 1. Januar 2024

Der Änderungsbeschluss zum Jahresende 2023 (Eindejaarsbesluit 2023) sieht eine Lockerung bei der Vorlage der Einkommenserklärung vor. Damit sind Steuerpflichtige nicht länger verpflichtet, die Einkommenserklärung jährlich vorzulegen.

Haben Sie bereits im Rahmen der Einkommensteuererklärung eines Vorjahres eine Einkommenserklärung zur Verfügung gestellt? Dann sind Sie nicht länger dazu verpflichtet, eine aktuelle Einkommenserklärung mit der Einkommensteuererklärung 2024 vorzulegen, es sei denn, der Steuerbeamte fordert sie dazu auf.

 

Vorschlag: Lockerung zum 1. Januar 2026

Im Gesetzentwurf zum Steuerpaket 2026 (Verzamelwet 2026) wird eine weitere Lockerung eingereicht. Der Vorschlag sieht vor, die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung einer Einkommenserklärung zum 1. Januar 2025 ganz aufzuheben. Nichtsdestotrotz kann der Steuerbeamte weiterhin die Vorlage einer Einkommenserklärung verlangen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem, dass Steuerpflichtige auch auf eine andere Art und Weise nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen erfüllen.

 

Möchten Sie mehr erfahren?

Haben Sie aufgrund der oben genannten Punkte Fragen zur Anwendung der „qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht“? Wir unterstützen Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an einen Berater aus unserem Team.

 

Ihr Ansprechpartner:

drs. Harold Oude Smeijers
Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung

Moore MKW Belastingadviseurs B.V.

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