Wenn deutsche Unternehmen Tätigkeiten in den Niederlanden ausführen, kann dies zur Folge haben, dass sie sich mit den niederländischen Vorschriften zur Kettenhaftung auseinandersetzen müssen. Laut diesen Vorschriften kann der Generalunternehmer haftbar gemacht werden, wenn ein Nachunternehmer seine Umsatzsteuer- beziehungsweise Lohnsteuerzahlungen nicht oder nur teilweise leistet.
Um dieses Risiko zu begrenzen, gibt es in den Niederlanden das sogenannte G-Konto (G-rekening).
Was ist ein G-Konto?
Ein G-Konto ist ein Sperrkonto, auf das der Auftraggeber einen Teil des Rechnungsbetrags einzahlen kann. Von diesem G-Konto aus können ausschließlich Zahlungen an die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) für Zwecke der Lohnsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer getätigt werden. Der Saldo steht somit nicht zur freien Verfügung für Abhebungen.
Das G-Konto ist vor allem sinnvoll für Unternehmen, die in Branchen tätig sind, wo häufig eine Kettenhaftung besteht. Beispiele dafür sind das Baugewerbe, Transportwesen beziehungsweise die Reinigungs- und Zeitarbeitsbranche. Zudem verlangen Auftraggeber aus diesen Branchen häufig ein G-Konto als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.
Wie funktioniert ein G-Konto?
Das G-Konto kann von einem Unternehmen eröffnet werden, das in den Niederlanden tätig ist und Lohnsteuer- und/oder Umsatzsteuerzahlungen leisten muss. Die Nutzung ist einfach: Ein Teil des Rechnungsbetrags wird auf das G-Konto eingezahlt und der Auftragnehmer darf diesen Betrag ausschließlich zur Zahlung der Lohn- und Umsatzsteuer an den niederländischen Belastingdienst verwenden.
Der prozentuale Anteil am gesamten Rechnungsbetrag, der auf das G-Konto eingezahlt wird, unterscheidet sich nach Fall und Branche.
Welcher Betrag sollte auf ein G-Konto eingezahlt werden?
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Prozentsatz. Der genaue Prozentsatz hängt von Ihrer Situation, dem Risikoprofil und den Abmachungen mit dem Auftraggeber ab. In der Praxis beobachten wir, dass bei Unternehmen, die nur die niederländische Lohnsteuer und keine niederländischen Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, ein vergleichsweise niedriger Prozentsatz von circa 10% des Rechnungsbetrags ausreichen kann.
Sind die niederländischen Lohnsteuerabgaben dahingegen hoch, wird häufig ein anderer Prozentsatz vereinbart, der in Ausnahmefällen bis zu 50% des Rechnungsbetrags ausmachen kann, um das Ausfallrisiko auf diese Weise vollständig abzusichern. Bei Unternehmen, die die Anforderungen des niederländischen SNA-Gütesiegels erfüllen, gilt eine Einzahlung in Höhe von 25% als ausreichend.
Bei dem SNA-Gütesiegel handelt es sich um eine Zertifizierung der niederländischen Stichting Normering Arbeid (SNA), mit der nachgewiesen wird, dass ein Unternehmen regelmäßig auf die korrekte Abführung von Steuern und die Einhaltung der geltenden Arbeitsgesetze überprüft wird.
Wie wird ein G-Konto eröffnet?
Die Eröffnung eines G-Kontos erfolgt in drei Schritten. Zunächst reichen Sie bei den niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) das Formular „Aanvraag G rekening“ (Antrag auf Eröffnung eines G-Kontos) ein. Nach Prüfung erhalten Sie einen vom Belastingdienst unterzeichneten Vertrag für ein G-Konto. Anschließend unterzeichnen Sie diesen Vertrag selbst und legen ihn Ihrer Bank vor. Erst wenn auch Ihre Bank zustimmt, wird die Kontonummer für das G-Konto vergeben.
Die Praxis zeigt, dass Banken sich bei der Eröffnung eines G-Kontos regelmäßig zurückhaltend verhalten. Banken haben in der Regel strenge Anforderungen an neue Kunden und führen zusätzliche Überprüfungen bei Kunden durch, vor allem wenn es sich um ausländische Unternehmen handelt. Dies bedeutet, dass Sie nahezu immer ein bereits bestehendes Geschäftskonto bei dieser Bank vorweisen müssen, bevor ein G-Konto eröffnet werden kann.
Freigabe des G-Kontos
Befindet sich auf dem G–Konto mehr Geld als für die Zahlung von Steuern erforderlich ist, können Sie mit dem Formular „Verzoek deblokkering G-rekening“ (Antrag auf Freigabe des G-Kontos) die Freigabe des überschüssigen Betrags beantragen. Der Belastingdienst prüft Ihren Antrag und kann vor einer Entscheidung zunächst Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen überprüfen. Dies geschieht häufig im Rahmen einer gezielten Betriebsprüfung.
Wird dem Antrag stattgegeben, weist der Belastingdienst die Bank an, den Betrag freizugeben. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt in der Regel circa zwei Wochen, durch die hohe Arbeitsbelastung kann die tatsächliche Bearbeitung jedoch länger dauern.
Vorteile eines G-Kontos
Die Verwendung eines G-Kontos verringert das Risiko, dass ein Auftraggeber für nicht gezahlte Lohnsteuern durch Nachunternehmer zur Haftung herangezogen wird. Außerdem bietet es dem Auftraggeber Sicherheit und unterstützt die Einhaltung der niederländischen Gesetze.
Denn bei Anträgen auf Freigabe des G-Kontos kann es zu einer Überprüfung der Buchhaltung und Steuererklärungen durch die niederländische Steuerbehörden kommen, wodurch eventuelle Fehler oder Rückstände schneller aufgedeckt werden als ohne G-Konto.
Für Unternehmen, die regelmäßig in den Niederlanden tätig sind, ist das G-Konto daher ein wichtiges Instrument, um Vertrauen bei Auftraggebern zu schaffen.
Vergleich mit der deutschen Bauabzugsteuer
Das niederländische G-Konto impliziert keine Einbehaltungspflicht oder Freistellung. In Deutschland gilt für Bauleistungen grundsätzlich eine Quellensteuer von 15% (Bauabzugsteuer), es sei denn, der Auftragnehmer kann eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, wodurch die Einbehaltung entfällt.
In den Niederlanden gibt es keine derartige gesetzliche Einbehaltung; das G-Konto ist ein freiwilliges, häufig jedoch vertraglich vorgeschriebenes Instrument zur Begrenzung von Haftungsrisiken.
Praktische Hinweise
Stimmen Sie den Prozentsatz, der auf das G-Konto eingezahlt wird, immer mit Ihrem Auftraggeber ab. Beachten Sie, dass vom G-Konto aus nur Zahlungen an die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) zulässig sind. Für eine Freigabe des G-Kontos überprüft der Belastingdienst die übermittelten Lohnsteuererklärungen sowie unter Umständen auch die Umsatzsteuererklärungen.
Für eine ordnungsgemäße Erfüllung der niederländischen Anforderungen ist es ratsam, den administrativen Pflichten – beispielsweise für die Lohnsteuer, Umsatzsteuer u.ä. – von Anfang an sorgfältig nachzukommen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
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