Die Wettbewerbsklausel in den Niederlanden

Änderungen der Regeln für Wettbewerbsverbote von Arbeitnehmern sind auf dem Weg.

Derzeit ist ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der das Wettbewerbsverbot modernisieren und die Regeln weiter verschärfen soll. Die Auferlegung von Wettbewerbsklauseln ist inzwischen nach Ansicht des Gesetzgebers so stark verbreitet, dass sie zu unberechtigten Einschränkungen bei der freien Arbeitsplatzwahl von Arbeitnehmern führen kann: Arbeitnehmer werden daran gehindert, den Arbeitsplatz zu wechseln, und den Arbeitgebern wird es erschwert, neue Mitarbeiter einzustellen. Der niederländische Gesetzgeber hält es daher für angebracht, die Regeln für Wettbewerbsverbote anzupassen. Die geänderten Regeln für Wettbewerbsverbote in den Niederlanden werden frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die wichtigsten geplanten Änderungen des Wettbewerbsverbots lauten:

  • Ein Wettbewerbsverbot darf höchstens ein Jahr gelten und dabei muss der Arbeitgeber die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich schriftlich begründen.
  • Das berechtigte Geschäftsinteresse für eine Wettbewerbsklausel muss in allen Arbeitsverträgen, auch in unbefristeten Arbeitsverträgen, schriftlich begründet werden.
  • Der Arbeitgeber muss sich rechtzeitig und schriftlich auf das Wettbewerbsverbot berufen und dabei die Anzahl der Monate angeben, für die das Wettbewerbsverbot geltend gemacht wird.
  • Die weitreichendste Änderung besteht darin, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu zahlen, wenn der Arbeitgeber sich tatsächlich auf ein Wettbewerbsverbot beruft. Dem Gesetzentwurf zufolge beträgt die Entschädigung 50% des zuletzt bezogenen Monatsgehalts für jeden Monat, in dem das Wettbewerbsverbot geltend gemacht wird.

Folgen für bestehende Wettbewerbsverbote

Bereits bestehende Wettbewerbsverbote, die Sie mit Ihren Beschäftigten vor Inkrafttreten der strengeren Regeln vereinbart haben, bleiben rechtsgültig. Allerdings werden die neuen Bestimmungen in Bezug auf die Geltendmachung von Ansprüchen bei einem Wettbewerbsverbot und die Zahlung einer Entschädigung bald auch für bestehende Klauseln gelten. Umfasst ein bestehendes Wettbewerbsverbot in einem Arbeitsvertrag einen Zeitraum von über 12 Monaten, können Sie sich als Arbeitgeber nur noch für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten darauf berufen.

Wir hielten es für sinnvoll, Sie bereits heute auf die bevorstehenden Änderungen von Wettbewerbsverboten in den Niederlanden hinzuweisen. Sobald die Gesetzesänderung endgültig ist, werden wir sie in unserem Newsletter und über unsere Social-Media-Kanäle bekannt geben.

Noch Fragen?

Falls Sie Fragen zu diesem Artikel oder zu anderen arbeitsrechtlichen und personalrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Berater für Arbeitsrecht. https://moore-mkw.nl/de/dienstleistungen/internationale-geschafte-3/german-desk