Die Lohnlücke aufgedeckt: Neues Gesetz zwingt Arbeitgeber zum Handeln

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – eigentlich selbstverständlich. In der Praxis verdienen Frauen in den Niederlanden jedoch noch immer weniger als Männer. Die EU will das ändern: Mit der Richtlinie zur Lohntransparenz, die am 7. Juni 2023 in Kraft getreten ist.

 

Die Niederlande setzen diese Richtlinie mit dem
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Lohntransparenz zwischen Männern und Frauen (Wet implementatie Richtlijn loontransparantie mannen en vrouwen) um.
👉 Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027

 

Das Gesetz bringt weitreichende Pflichten für Arbeitgeber mit sich. Auch wenn es noch nicht gilt, ist frühzeitige Vorbereitung entscheidend.

 

Was ändert sich konkret?

 

  1. Objektive und geschlechtsneutrale Lohnstrukturen

Arbeitgeber müssen über eine nachvollziehbare, transparente Lohnstruktur verfügen.
Das bedeutet:

  • Funktionen müssen objektiv bewertet werden (Funktionsbewertung).
  • Die Bewertung muss klar mit der Vergütung verknüpft sein.
  • Gleichwertige Arbeit darf nicht ohne objektive Rechtfertigung unterschiedlich bezahlt werden.

 

  1. Mehr Transparenz im Bewerbungsverfahren

Bereits vor den Lohnverhandlungen müssen Bewerber Informationen über:

  • das Gehalt oder
  • die Gehaltsspanne der Stelle
    erhalten – idealerweise direkt in der Stellenanzeige.

❌ Die Frage nach dem bisherigen Gehalt eines Bewerbers ist künftig nicht mehr erlaubt.

 

  1. Recht der Arbeitnehmer auf Lohninformationen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Transparenz über:

  • die Kriterien, nach denen Vergütung festgelegt wird;
  • bei Arbeitgebern mit 50+ Beschäftigten auch über die Lohnentwicklung.

Zusätzlich können Arbeitnehmer schriftlich Auskunft verlangen über:

  • ihr eigenes Gehalt;
  • den durchschnittlichen Lohn, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, innerhalb vergleichbarer Funktionen.

Arbeitgeber müssen jährlich aktiv auf dieses Auskunftsrecht hinweisen.

 

  1. Berichtspflicht für größere Unternehmen

Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten müssen künftig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten.
Teile dieser Berichte werden öffentlich zugänglich gemacht.

Zeitplan:

  • >150 Beschäftigte: erstmals Bericht über 2027
  • 100–150 Beschäftigte: erstmals Bericht über 2030 (Abgabe 2031)

 

  1. Pflicht zur Lohnbewertung bei anhaltenden Unterschieden

Zeigt der Bericht ein Lohngefälle von 5 % oder mehr bei gleichwertiger Arbeit, das nicht objektiv erklärbar ist, gilt:

  • Innerhalb von 6 Monaten müssen Maßnahmen ergriffen werden.
  • Bleibt das Gefälle bestehen, ist eine verbindliche Lohnbewertung erforderlich.

 

  1. Stärkere Mitbestimmung

Der Betriebsrat erhält zusätzliche Mitspracherechte, unter anderem bei:

  • der Einteilung in Funktionskategorien;
  • der Bekämpfung unzulässiger Lohnunterschiede;
  • der Ausgestaltung und Durchführung von Lohnbewertungen.

Auch Personalvertretungen in kleineren Unternehmen (ab 10 Beschäftigten) erhalten mehr Einfluss.

 

  1. Kontrolle und Sanktionen

Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde erhält erweiterte Befugnisse.
Bei Verstößen drohen:

  • Verwarnungen,
  • Geldstrafen bis zu EUR 10.300,
  • Zwangsgelder oder
  • bei Wiederholung eine Verdopplung der Geldstrafe.

Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender Reputationsschaden.

 

Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

Auch wenn das Gesetz erst 2027 gilt, empfiehlt sich frühzeitiges Handeln:

  • Analyse der bestehenden Vergütungsstrukturen
  • Einführung oder Überarbeitung objektiver Lohnsysteme
  • Einbindung von Betriebsrat oder Personalvertretung
  • Anpassung des Recruiting- und Einstellungsprozesses

Haben Sie Fragen?

Wir unterstützen Sie gerne bei:

  • der Entwicklung objektiver Lohnkriterien,
  • der rechtssicheren Umsetzung der Transparenzpflichten,
  • der Begleitung von Mitbestimmungsprozessen,
  • der Analyse und Beseitigung bestehender Lohnunterschiede.

Sprechen Sie uns an – wir denken mit Ihnen mit.

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