Der M&A Prozess bei privaten mittelständischen Unternehmen

 

Der M&A-Prozess bei privaten mittelständischen Unternehmen ist ein komplexer, mehrstufiger Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung und strukturierte Durchführung erfordert. Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und den Unternehmenswert bestmöglich zu realisieren. Er läuft in Phasen ab:

 

1. Sondierungsphase:

Zu Beginn werden die Beweggründe für den Verkauf definiert, etwa Nachfolgefragen, strategisches Wachstum oder persönliche Umstände. Anschließend erfolgt die Entscheidung, ob ein vollständiger Verkauf, ein Teilverkauf (Pre-Exit) oder alternative Optionen wie Kooperationen angestrebt werden. Parallel wird geprüft, ob strategische oder finanzielle Käufer angesprochen werden sollen.

 

2. Vorbereitung:

In dieser Phase wird das Unternehmen für den Verkaufsprozess vorbereitet. Dazu gehören die Erstellung eines Informationsmemorandums, die Durchführung einer Verkäufer-Due-Diligence (Vendor DD) sowie die Einrichtung eines virtuellen Datenraums. Ziel ist es, potenziellen Käufern umfassende und geprüfte Informationen bereitzustellen.

 

3. Käufersuche und indikative Angebote:

Potenzielle Käufer werden gezielt angesprochen. Interessenten geben auf Basis der vorliegenden Informationen erste indikative Angebote ab. Ein strukturierter Bieterverlauf kann dabei den Verkaufspreis und die Vertragsbedingungen optimieren.

 

4. Verhandlungen:

Mit ausgewählten Interessenten erfolgen Verhandlungen über die Details des Verkaufs. Wichtige Themen sind Kaufpreisstruktur (z.B. Earn-out, Verkäuferdarlehen), Betriebskapitalanpassungen sowie die Absicherung des Deals durch Garantien und Haftungsfreistellungen. Gleichzeitig wird die Due Diligence des Käufers (rechtlich, finanziell, steuerlich) durchgeführt.

 

5. Signing und Closing:

Nach Abschluss der Verhandlungen erfolgt die Unterzeichnung (Signing) der Verträge unter aufschiebenden Bedingungen wie behördlichen Genehmigungen oder Zustimmung des Betriebsrats. Nach Erfüllung aller Bedingungen findet das Closing statt: Der Kaufpreis wird gezahlt, das Unternehmen übergeben und der Geschäftsführungswechsel vollzogen.

 

6. Übergabe und Nachhaftung:

Der Verkäufer haftet nach dem Closing unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise über Garantien oder Wettbewerbsverbote. Haftungsrisiken können durch vertragliche Begrenzungen oder Versicherungen (z.B. Warranty & Indemnity Insurance) abgesichert werden.

Ein strukturierter und professionell begleiteter M&A-Prozess erhöht die Erfolgschancen, optimiert den Kaufpreis und schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Die Fachleute von #Kienhuislegal beraten Sie gerne.

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