Besitzen Sie in den Niederlanden eine Ferienimmobilie, sind Sie für diese Immobilie in den Niederlanden einkommensteuerpflichtig. Die Art und Weise, wie die fällige Einkommenssteuer berechnet wird, hat sich seit einiger Zeit deutlich geändert. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 6. Juni 2024 zum Thema „Ferienimmobilie in den Niederlanden“.
Berechnung der Einkommensteuerschuld
Im Grundsatz werden Immobilien in dem Land besteuert, in dem diese sich befinden. Das heißt, besitzen Sie ein Ferienhaus in den Niederlanden, müssen Sie es auch in den Niederlanden versteuern. Für die niederländische Einkommensteuererklärung gilt das so genannte Boxensystem. Ein Ferienhaus oder eine Ferienhaus in den Niederlanden wird im Allgemeinen in Box 3 als Anlageobjekt besteuert. In Box 3 wird der Wert der Immobilie, der sogenannte „WOZ“-Wert, der jährlich von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird, besteuert. Wird die Ferienimmobilie über ein Darlehen finanziert, ist diese Verbindlichkeit abzugsfähig. Darüber hinaus wird in der Einkommensteuererklärung ein Freibetrag berücksichtigt.
Achtung: während in der Vergangenheit die zu zahlende Steuer auf fiktiven Durchschnittsrenditen basierte, wird die zu zahlende Steuer nunmehr berechnet, indem das Vermögen in drei Kategorien unterteilt wird (Bankguthaben, sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten). Für jede dieser Kategorien gilt eine eigene Steuer-Tarifstufe. Je nach Zusammensetzung des Vermögens in den Niederlanden kann sich die in den Niederlanden zu zahlende Einkommensteuer dadurch verändern.
Jüngste Entwicklung
Am 6. Juni 2024 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass in Fällen, in welchen die der Besteuerung zugrunde liegende pauschale Rendite höher als die tatsächliche Rendite ist, ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliegt. Das neue Gesetz zur tatsächlichen Rendite in Box 3 (Wet Werkelijk rendement box 3) wird voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Bis zu diesem Datum empfiehlt es sich, die Auswirkungen der Box 3 Besteuerung für den jeweiligen Einzelfall zu ermitteln. Dabei unterstützen wir Sie natürlich gerne.
Mehr Wissen?
Den ausführlichen Text zur Besteuerung von Ferienimmobilien lesen Sie hier:
Abschließend
Es ist ratsam, die steuerlichen Auswirkungen in Verbindung mit einer Ferienimmobilie in den Niederlanden zu ermitteln. Für eine fachkundige Beratung beim Ausfüllen der Steuererklärung und bei anderen Steuerfragen kann ein Steuerberater wertvolle Unterstützung leisten.
Gerne beraten wir Sie auch beim Kauf Ihrer zukünftigen Ferienimmobilie in den Niederlanden. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren German Desk.
Ihr Ansprechpartner:
mr. drs. Harold Oude Smeijers
Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung
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